Familienrecht

Familien- & Erbrecht in Nürnberg

Die Familie hat in unserer heutigen Gesellschaft leider an Bedeutung verloren. Gerade in einer Zeit tief greifender Veränderungen ist es nicht nur notwendig, die Familie zu stärken, sondern auch unerlässlich, sich bereits im Vorfeld über die Rechte und Pflichten innerhalb des Familienverbundes zu informieren

Um physische und existenzielle Streitigkeiten in der Ehe bzw. bei Scheidung der Ehe zu vermeiden, können die Partner bereits vor Eingehung der Ehe durch vielseitige vertragliche Regelungen in einem Ehevertrag eine solide Basis für die Zukunft finden. Bereits wenn eine Trennung in Erwägung gezogen wird, sollten Sie sich bei uns Rat einholen.

Das Familienrecht geht nahtlos in die Bereiche Erbrecht und Gesellschaftsrecht über. Insbesondere bei Familienunternehmen ist es notwendig, ehevertragliche Regelungen zu treffen und erbrechtliche Aspekte in die Vereinbarung mit einzubeziehen.

Wir beraten Sie zu allen Fragen zum Familienrecht und zum Scheidungsrecht und vertreten Sie vor dem Familiengericht Nürnberg sowie den Familiengerichten in der Umgebung.

+49 (0) 911 8899 3309

office@kanzlei-dm.de

Fürther Str. 17 a

90429 Nürnberg

Typische familienrechtliche Tätigkeitsfelder sind:

  • Beratung und gerichtliche Vertretung im Falle der Trennung bzw. Scheidung
  • Beratung zum Unterhaltsrecht, zu Unterhaltszahlung und Unterhalt Kind
  • Erstellung von Unterhaltsberechnungen
  • Vertretung in Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge sowie der Ausgestaltung einer Umgangsregelung mit minderjährigen Kindern
  • Erstellen einer Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung
  • Ehevertrag: Güterrechtliche Beratung und Ausarbeitung
  • Berechnung vom Zugewinnausgleich und Zugewinnausgleichsanspruch

Wir empfehlen eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit unseren auf Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälten, um spätere Konflikte und langwierige Vermögensauseinandersetzungen zu vermeiden.

Soweit Sie es wünschen, beraten und begleiten wir Sie auch bei notariellen Beurkundungen und vertreten Ihre Interessen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Familiengericht.

Unterhaltsrecht: Unterhaltsanspruch und Unterhalt

Der Unterhaltsanspruch kann von existenzieller Bedeutung sein. Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise am 15.06.2011 entschieden, dass Alleinerziehende Vollzeit arbeiten müssen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Die Mutter trägt die Beweislast, warum ihr gegebenenfalls kein Vollzeitjob zugemutet werden kann, so BGH XII ZR 94/09. Unterhaltsansprüche bestehen im Familienrecht aber auch in vielen anderen Fallkonstellationen.

Kinder können gegenüber einem Elternteil Unterhaltsansprüche haben. Nach erfolgter Trennung hat der bedürftige Ehegatte gegenüber dem leistungsfähigen Ehegatten einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach erfolgter Scheidung können Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Voraussetzung ist grundsätzlich der Bedarf und Bedürftigkeit des Berechtigten, sowie auf der anderen Seite die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Unterhaltsansprüche werden anhand einer umfangreichen Berechnung unter Berücksichtigung verschiedenster Vermögenspositionen ermittelt. Darüber hinaus stellen sich für den Unterhaltsverpflichteten verschiedene steuerrechtliche Fragen.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Unterhaltsrecht.

Scheidungsrecht

Das Scheidungsrecht stellt einen wesentlichen Teil des Familienrechts dar.

In Deutschland wird mittlerweile jede dritte Ehe geschieden, das Familienrecht hat daher in der Beratungspraxis eine große Bedeutung.

Soweit Sie sich für eine Trennung entschieden haben, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Beratung zu suchen. Unser Ziel ist es, mit Fairness und Objektivität möglichst eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Eine Scheidung ist nicht selten mit viel Belastung und Streit verbunden. Wenn Sie unnötigen Streit und Ärger bei der Trennung vermeiden wollen, geben wir folgende Empfehlung:

  • Versuchen Sie sich mit ihrem Partner auf eine einvernehmliche Scheidung zu verständigen. Bei einer einverständlichen Scheidung müssen Sie nur ein Jahr getrennt leben, ansonsten drei Jahre, bevor Sie geschieden werden können.
  • Klären Sie möglichst frühzeitig die Einkommens- und Vermögenssituation auch Ihres Partners. In einer Vermögensaufstellung sollte u.a. Höhe der Einkünfte, Bankguthaben, gemeinsame Konten, Immobilienbesitz, Lebensversicherung, aber auch Kredite und Schulden zusammengefasst werden. Mit einer solchen Liste lassen sich spätere Ansprüche auf Unterhalt und der Vermögensausgleich leichter durchführen.
  • Die Scheidungsfolgen sollten Sie möglichst frühzeitig und am besten einvernehmlich mit Ihrem Partner klären. Dazu gehören u.a. Fragen der elterlichen Sorge, der Umgang mit den Kindern, Unterhaltsansprüche sowie der Versorgungs- und Vermögensausgleich.
  • Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, einer oder beide Ehepartner müssen sich durch einen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin, in dem wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten der Scheidung informieren können.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist Teil des Scheidungsrechts. Mit dem Versorgungsausgleich werden die Renten- und Pensionsansprüche verteilt, die während der Ehezeit erworben wurden. 

Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung vom Familiengericht durchgeführt. Der Ausgleich der Versorgungsansprüche bedeutet, dass die während der Zeit der Ehe von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften auf eine Altersversorgung so ausgeglichen werden, dass beide Ehegatten gleich viel erhalten. Das heißt, derjenige Ehegatte, der während der Ehe eine höhere Anwartschaft erworben hat, hat die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten abzugeben. Als Ehezeit gilt  dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.

Mit der gesetzlichen Neuregelung seit dem 01.09.2009 besteht aber die Möglichkeit, bei einer Ehezeit unter 3 Jahren auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten: Stellen beide Parteien keinen Antrag zur Durchführung des Versorgungsausgleichs, so wird der Versorgungsausgleich vom Gericht nicht durchgeführt.

Nach drei Jahren Ehe muss der Versorgungsausgleich vom Familiengericht durchgeführt werden, soweit nicht mit einer notariellen Vereinbarung die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen wurde oder beide Parteien, vertreten durch jeweils einen eigenen Rechtsanwalt, zustimmen, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Voraussetzung für den Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist, dass keine Partei grob benachteiligt wird. Das wird vom Familiengericht geprüft.

Gerne untertützen wir Sie in unserer Kanzlei bzgl. aller Fragen zu Familienrecht und Scheidungsrecht sowie zu Unterhalt und Versorgungsausgleich.

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Sprechzeit der Anwälte nach Vereinbarung

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