Strafrecht

Allgemein

Das Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. Dabei wird zwischen materiellem und formellen Strafrecht unterschieden. Das materielle Strafrecht ist das Strafrecht im eigentlichen Sinne. Es befasst sich mit den Voraussetzungen der Strafbarkeit und den Rechtsfolgen einer Straftat, also den Merkmalen der einzelnen Straftaten und den sich daran knüpfenden Strafandrohungen.

Unter dem formellen Strafrecht ist das Strafprozessrecht zu verstehen, dabei geht es um den Ablauf des Strafverfahrens.

Da eine Straftat erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir vertreten im Strafrecht sowohl Geschädigte und Tatverletzte wie auch Beschuldigte und Angeklagte.

Strafrechtliche Verfahren haben für die Betroffenen – Tatverletzte wie Beschuldigte – häufig schwerwiegende, zum Teil existenzielle Folgen. Wir legen Wert darauf, unsere Mandanten über den jeweiligen Stand des Strafverfahrens detailliert zu informieren, mit unseren Mandanten Verhaltensmöglichkeiten zu entwickeln und möglichst frühzeitig auf den Verfahrensgang im Sinne unserer Mandaten Einfluss zu nehmen.

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